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Pfarrdienstordnung für die Evangelischen Kirchengemeinden Gräveneck-Falkenbach, Wirbelau und Elkerhausen-Fürfurt (gültig ab 01.01.2015)

Aufgrund des § 5 der Kirchengemeindeordnung haben die Kirchenvorstände der Evangelischen Kirchengemeinden Gräveneck-Falkenbach, Wirbelau und Elkerhausen folgende Pfarrdienstordnung beschlossen.

 

§ 1     PFARRSTELLEN

Es besteht eine 0,5-Pfarrstelle in Gräveneck-Falkenbach sowie ein 0,5-Pfarrstelle in Wirbelau, die gemeinsam das 1954 gegründete Kirchspiel Gräveneck bilden.

Auf Basis des ab 1.1.2015 geltenden Sollstellenplans des Dekanates Weilburg ist zusätzlich ab diesem Zeitpunkt die Pfarrstelle Elkerhausen-Fürfurt mitzuversorgen.

Der Dienstsitz des Pfarrers / der Pfarrerin ist Gräveneck/  Dekanat Weilburg.

Die Evangelische Kirchengemeinde Gräveneck-Falkenbach hat z. Zt. ca. 620 Gemeinde­glieder, zu ihr gehören in Gräveneck eine Kirche, Gemeinderäume, das Pfarrhaus mit Gemeindebüro und die Ev. Kindertagesstätte Rappelkiste. In Falkenbach steht die Kirche mit Mehrzweckraum zur Verfügung.

Die Evangelische Kirchengemeinde Wirbelau hat ca. 520 Gemeindeglieder. Eine Kirche,  das Gemeindehaus und zwei Glockentürme (Gemeindehaus/ Friedhof) sind vor Ort.

Die Evangelische Kirchengemeinde Elkerhausen-Fürfurt hat ca. 530 Gemeindeglieder. An Gebäuden sind in Elkerhausen die Kirche sowie das Gemeindehaus vorhanden. Im ehemaligen Pfarrhaus (jetzt DGH) ist das Gemeindebüro angemietet. In Fürfurt gibt es als Gebäude im kirchlichen Eigentum den Glockenturm. Gottesdienste finden im DGH statt.

 

§ 2     GOTTESDIENSTE UND KASUALIEN

1. Gottesdienstzeiten

In Gräveneck findet in der Regel an jedem Sonntag Gottesdienst statt, in Falkenbach, Wirbelau und Elkerhausen in der Regel 14-tägig. In Fürfurt werden vier Gottesdienste im Jahr gefeiert: Weihnachten, Ostern, Pfingsten und Erntedank.

Die Gottesdienste sind zur Zeit wie folgt geregelt:

1.    Sonntag:       Gräveneck/ Wirbelau

2.    Sonntag:       Elkerhausen/ Falkenbach, am Vorabend Gräveneck

3.    Sonntag:       Gräveneck/ Wirbelau

4.    Sonntag:       Gräveneck/ Falkenbach oder Elkerhausen, am Vorabend Elkerhausen oder Falkenbach, monatlich wechselnd (z.B. Samstag Januar Elk., Februar Falk., März Elk. usw.)

5.    Sonntag:       ./.

Die Gottesdienstzeiten sind i.d.R.: 9.30h und 10.45h am Sonntag, 17h oder 18h am Samstag.

Von dieser Regel kann bei besonderen und Feiertagsgottesdiensten abgewichen werden. Für die Gottesdienste wird ein vierteljährlicher Gottesdienstplan erstellt.

Alternativ zum Sonntagsgottesdienst am 1./3. Sonntag können Abendgottesdienste am Samstag gefeiert werden.

Es sollen in unregelmäßigen Abständen gemeinsame Gottesdienste aller Gemeinden stattfinden, sog. Zentralgottesdienste.

Außerdem werden zu Dekanatsgottesdiensten die Gemeindeglieder dorthin eingeladen. Die Gottesdienste vor Ort entfallen dann.

 

2. Taufe und Abendmahl

Nach Absprache können in jedem Gottesdienst Taufen stattfinden.

Das Abendmahl wird im Kirchspiel Gräveneck an den folgenden Tagen gefeiert: Weihnachten, Gründonnerstag, Karfreitag, Ostern, Konfirmation und Konfirmationsjubiläen, Pfingsten, Erntedankfest, Totensonntag.

In den festlosen Monaten wird im Kirchspiel in einer der drei Kirchen ein Abendmahlsgottesdienst angeboten.

In Elkerhausen wird das Abendmahl an Erntedank oder Weihnachten, Karfreitag, Konfirmation, und Konfirmationsjubiläen, Ewigkeitssonntag und auf Wunsch bei Hochzeitsjubiläen gefeiert. In Fürfurt an Erntedank oder Weihnachten und an Ostern.1)
(Erl. zu 1: geändert 01.03.2017)

 

3. Kindergottesdienst

In Gräveneck, Falkenbach und Wirbelau finden Kindergottesdienste durch ehrenamtliche Teams statt. Der Pfarrer / die Pfarrerin betreut die Kindergottesdienste in unregelmäßigen Abständen, bereitet Familiengottesdienste mit den Teams gemeinsam vor und ist bei Bedarf Ansprechpartner/in für die Vorbereitungskreise.
Der Pfarrer begleitet und nimmt gelegentlich am Kindergottesdienst in Gräveneck teil. Dieser soll nach Absprache sonntags um 10.45 Uhr sein.2
(Erl. zu 2: geändert 01.03.2017)

 

4. Kasualien

Die Gestaltung der Kasualien richtet sich nach den Vorgaben der Lebensordnung der EKHN.

 

§ 3      UNTERRICHT

1. Religionsunterricht

Religionsunterricht erteilt der Pfarrer / die Pfarrerin entsprechend den gesamtkirchlichen Vorschriften. Der Religionsunterricht findet bevorzugt an der Karl-Schapper-Grundschule in Weinbach statt.

 

2. Konfirmationsunterricht

Der Konfirmationsunterricht richtet sich nach den „Leitlinien über die Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden“ der EKHN (Rechtssammlung der EKHN 190).

Er findet für alle fünf Dörfer einjährig in einer Gruppe statt, bei Bedarf in zwei Gruppen. Neben dem üblichen Wochenrhythmus sollen auch besondere Unterrichtstage und -formen angeboten werden. Die Konfirmandengruppen nehmen am Dekanatskonfiprojekt des Dekanats Weilburg teil.

Der Unterrichtsort wechselt jeweils nach Schulferien (Gemeindesaal Gräveneck, Saal der Kirche Falkenbach, Gemeindehaus Wirbelau, Gemeindehaus Elkerhausen).

Der gemeinsame Vorstellungsgottesdienst findet i.d.R. am ersten Sonntag im Mai in der katholischen Kirche Gräveneck statt, alternativ in Elkerhausen. Die Konfirmationen werden am zweiten Sonntag im Mai in Falkenbach um 10 Uhr und Gräveneck um 14 Uhr gefeiert. Für Elkerhausen und Wirbelau gilt folgende Regelung: Am dritten Sonntag im Mai in ungeraden Jahren (2015/17/...) Elkerhausen 10 Uhr, Wirbelau 13.30 Uhr. In den geraden Jahren (2016/18/...) Wirbelau 10 Uhr, Elkerhausen 14 Uhr.

 

3. Konfirmationsjubiläen

Die Feiern zur Goldenen bzw. zu Diamantenen Konfirmation werden von den Kirchenvor-ständen jeweils zu Jahresbeginn festgelegt.

 

§ 4      SEELSORGE

1. Besuche

In allen Gemeinden werden Ältere, Kranke, Trauernde und Menschen in Notsituationen bei Bedarf besucht.

Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher unterstützen den Pfarrer / die Pfarrerin bei Besuchen

 

2. Geburtstags- und Jubiläumsbesuche

In Elkerhausen-Fürfurt werden die Gemeindeglieder ab dem 70., in Wirbelau zum 75. und ab dem 80. sowie in Gräveneck-Falkenbach ab dem 80. Geburtstag besucht. Wer die Besuche übernimmt, wird in den KV-Sitzungen monatlich abgesprochen. Der Pfarrer/ die Pfarrerin übernimmt bevorzugt die Besuche zum 80., 85., 90. Geburtstag sowie zu besonderen Ehejubiläen.

Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher und die Besuchsdienste unterstützen den Pfarrer / die Pfarrerin bei Besuchen.

 

§ 5      GEMEINDEARBEIT

1. Kirchenvorstände

Vorsitz und stellvertretender Vorsitz richten sich nach § 27 der Kirchengemeindeordnung (KGO).

Die Kirchenvorstände tagen monatlich getrennt. Einmal im Vierteljahr findet eine gemeinsame Sitzung aller drei Kirchenvorstände statt.

 

2. Kindertagesstätte

Der Pfarrer / die Pfarrerin nimmt zusammen mit dem Kirchenvorstand Gräveneck-Falkenbach und dem Kita-Ausschuss Trägerverantwortung in der Ev. Kindertagesstätte „Rappelkiste“ Gräveneck wahr.

Er / sie  bereitet kirchliche Feste zusammen mit dem Kita-Team vor und ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ansprechpartner/in in religionspädagogischen Fragen.

 

3. Gemeindebüros

Die Gemeindebüros befinden sich im Pfarrhaus Gräveneck, im Gemeindehaus Wirbelau und im ehemaligen Pfarrhaus in Elkerhausen. Sie haben festgelegte Öffnungszeiten.

 

4. Gruppen und Kreise

Der Pfarrer / die Pfarrerin betreut nach Möglichkeit und Absprache die gemeindlichen Kreise. Er / sie arbeitet im Redaktionskreis mit.

 

§ 6      INKRAFTTRETEN

Diese Pfarrdienstordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Sie ist jährlich zu überprüfen.

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